ABGB § 1298, ABGB § 1333
Der die gesetzlichen Zinsen übersteigende Nutzungsausfall kann zwar positiver Schade sein; so, wenn der Gläubiger eine marktübliche Verzinsung hätte erzielen können, oder bei Zinsbelastung mit Krediten, die wegen des Verzuges nicht zurückgezahlt werden können.