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Kein Erlöschen einer Blanketterklärung durch Erlöschen der Vertretungsmacht des Ausstellers

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1995, 243 Heft 4 v. 1.4.1995

ABGB § 862a, ABGB § 871, ABGB § 1022

Eine vom vertretungsbefugten Organ einer juristischen Person ausgestellte Blanketterklärung verliert nicht dadurch ihre Wirksamkeit, daß die Vertretungsmacht des Organs vor der Vervollständigung des Blanketts durch den dazu Befugten erlischt.

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