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Zur Passivlegitimation des Grundstückseigentümers im Nachbarrecht bei Inbestandgabe des Grundstücks - Anmerkungen zu OGH 14.7.1994, 8 Ob 589/93*)*)Abgedruckt in diesem Heft der JBl 1995, 168 ff.

KorrespondenzUniv.-Ass. Mag. Dietmar LuxJBL 1995, 195 Heft 3 v. 1.3.1995

Über der zum Teil recht heftig geführten Diskussion der letzten Jahre zur Aktivlegitimation bei nachbarrechtlichen

Seite 195


Ansprüchen1)1)Zuletzt zB OGH JBl 1992, 641 (Rummel) mit Nachweisen. geriet die nicht minder brennende Frage der Passivlegitimation ein wenig ins Abseits. Der OGH nimmt nach eigener Aussage erstmals seit längerer Zeit Stellung zum Bestehen eines nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs gegen den Grundstückseigentümer, dessen Bestandnehmer mit seiner Zustimmung auf dem Grundstück eine behördlich genehmigte Anlage betreibt und dabei über das ortsübliche Maß hinausgehende wesentliche Immissionen verursacht2)2)Vgl aber JBl 1992, 643, wo im Vertiefungsfall der Grundeigentümer trotz Verpachtung des Grundstücks durch analoge Anwendung des § 364a ABGB zur Ausgleichszahlung verpflichtet wurde.. Indem das Gericht den direkten Zusammenhang zwischen Entzug des Unterlassungsanspruchs und Einräumung des Ausgleichsanspruchs deutlich herausstreicht, schaltet es - zutreffend - die Zurechnungsproblematik des Ausgleichsanspruchs mit jener des Unterlassungsanspruchs gleich3)3)Deutlich zur Abhängigkeit des Ausgleichsanspruches von den Voraussetzungen des Unterlassungsanspruchs Rummel, Verh 9. ÖJT II/4, 74; Gimpel-Hinteregger, Grundfragen der Umwelthaftung (1994) 325..

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