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Abtrennung eines Teiles des Verfahrens bei unzulässiger Klagehäufung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1995, 183 Heft 3 v. 1.3.1995

ZPO § 227

Die Zivilprozeßordnung trifft keine ausdrückliche Regelung, welche Rechtsfolgen eine bloß wegen Verschiedenheit der anzuwendenden Verfahrensart unzulässige Häufung mehrerer Ansprüche in einer Klage nach Einleitung des Verfahrens über diese auslöst.

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