Dieser Beitrag beschäftigt sich mit dem geänderten EG-Richtlinienvorschlag für eine allgemeine Datenschutzrichtlinie und dem Novellierungsbedarf im österr Datenschutzrecht, der bei Inkrafttreten dieser EG-Richtlinie entstehen würde. Der Richtlinienvorschlag dient als Basis für eine erstmals EU-weite Regelung in diesem Bereich. Die geplante Richtlinie soll eine Harmonisierung der europäischen Datenschutzgesetze auf einem hohen Niveau bewirken. Eine Übernahme der Datenschutzrichtlinie - die schon im Rahmen des EWR-Vertrages geboten gewesen wäre - würde in wesentlichen Punkten eine Novellierung des österr Datenschutzgesetzes erforderlich machen. Änderungen wären vor allem hinsichtlich der Einbeziehung manuell verarbeiteter Daten und Einfügung von Unterrichtungspflichten, im Bereich der Meldung und des Datentransfers in Drittstaaten sowie hinsichtlich der Behördenorganisation notwendig.