Die Gründung der Einpersonen-GmbH ist gemäß europarechtlichen Vorgaben nun auch ins österreichische Recht zu übernehmen. Damit wird aber für die Gründungsphase der sog Vorgesellschaft eine neuartige Situation geschaffen, die sich vor allem auf die gesetzlich vorgeschriebenen Einlageleistungen auswirkt und zur Sicherheit der Kapitalaufbringung zusätzlicher Vorkehrungen bedarf.