Verbrauchern Schutz gegen mißbräuchliche Vertragsklauseln angedeihen zu lassen, ist ein Anliegen, dem der österr Gesetzgeber im Rahmen der Einführung des KSchG im Jahr 1979 Rechnung trug. Die Schutzinstrumente des österr Rechts stehen nun auf dem Prüfstand, da Österreich dazu verpflichtet ist, jene Sekundärrechtsakte in das innerstaatliche Recht zu übernehmen, die Bestandteil des EWR- bzw EU-relevanten „acquis communautaire“ sind. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, den Anpassungsbedarf des österr Rechts an die RL über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen herauszuarbeiten.