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Verpflichtende Anhörung des Betreibenden bei Aufschiebung der Räumungsexekution

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1995, 63 Heft 1 v. 1.1.1995

MRG § 2 Abs 3, MRG § 34a Abs 2, EO § 55, MRK Art 6

Eine verfassungskonforme Auslegung des § 55 Abs 3 EO gebietet es, die dort normierte Befugnis des Gerichtes zur bindenden Verpflichtung zu machen, wenn nach Lage des Falles eine verläßliche Klärung die Stellungnahme des Antragsgegners erfordert.

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