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Anfechtbarkeit der Leistung eines Dritten?

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1995, 58 Heft 1 v. 1.1.1995

KO idF vor 1. 7. 2010 § 31 Abs 1 Z 2

Zahlt ein Dritter eine Schuld des (späteren) Gemeinschuldners, ohne diesem einen entsprechenden Betrag zu schulden, so ist die Zahlung auch dann nicht wegen Benachteiligung anderer Gläubiger anfechtbar, wenn der Zahlungsempfänger die Leistung für eine solche des Gemeinschuldners halten durfte.1)1)S zu dieser E den Aufsatz von König, Treuhand und Liegenschaftskauf im Konkurs, in diesem Heft der JBl 1995, 38.

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