UWG § 1, GewO § 2 Abs 1, GewO § 2 Abs 3 Z 1
Mit dem Zukauf und Vertrieb italienischer Qualitätsweine übt ein burgenländischer Weinbauer keine der GewO unterliegende Tätigkeit aus, wenn der Zukauf die vom Gesetz festgelegte Menge nicht überschreitet.
UWG § 1, GewO § 2 Abs 1, GewO § 2 Abs 3 Z 1
Mit dem Zukauf und Vertrieb italienischer Qualitätsweine übt ein burgenländischer Weinbauer keine der GewO unterliegende Tätigkeit aus, wenn der Zukauf die vom Gesetz festgelegte Menge nicht überschreitet.