ABGB § 435, MRG § 30, MRG § 31, MRG § 32
Eine - im Hinblick auf den erklärten Willen des Gesetzgebers nur mehr in einem engen Rahmen zulässige - analoge Anwendung der Kündigungsschutzbestimmungen des MRG auf Superädifikate ist nur dann zu bejahen, wenn der Mieter, dem dies gestattet wurde, das Superädifikat bereits errichtet hat.