Der Verfasser untersucht im vorliegenden Beitrag einige Fragen des rechtlichen Gehörs im Zivilprozeß, wobei zentraler Punkt die Überprüfung dieses von der MRK garantierten Anspruchs ist. Dabei zeigt sich, daß eine Überprüfung des rechtlichen Gehörs bei verfassungskonformer Interpretation der entsprechenden Bestimmungen in den meisten Fällen möglich ist und damit den Vorschriften der MRK entsprochen wird. In einigen wenigen Bereichen des Verfahrensrechts bestehen allerdings tatsächlich keine Kontrollmöglichkeiten (zB § 7 RAT, § 45 2. Halbsatz JN), sodaß diese Regelungen als nicht konventionskonform anzusehen sind.