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Angabe der Erbquote in der Erbserklärung nicht erforderlich

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1994, 555 Heft 8 v. 1.8.1994

ABGB § 799, ABGB § 800, AußStrG § 121

Die Anführung der in Anspruch genommenen Erbquote gehört nicht zum notwendigen Inhalt der Erbserklärung. Keinesfalls darf anläßlich der Annahme einer Erbserklärung über die dem Erbansprecher zukommende Erbquote abgesprochen werden.

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