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Öffnen und Lesen der Korrespondenz eines Häftlings mit seinem Anwalt ohne konkrete Verdachtsmomente unzulässig

RechtsprechungVerfassungsgerichtshofJBL 1994, 535 Heft 8 v. 1.8.1994

StrafvollzugsG § 90 Abs 1, MRK Art 8

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