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Zur Arbeiterkammerzugehörigkeit von Bediensteten eines Landesstraßenbauamtes

RechtsprechungVerfassungsgerichtshofJBL 1994, 469 Heft 7 v. 1.7.1994

B-VG Art 7 Abs 1, ArbeiterkammerG 1954 § 5 Abs 1, ArbeiterkammerG 1954 § 5 Abs 2 a, StVO § 44b

Eine Dienststelle ist dann gem § 5 Abs 2 lit a ArbeiterkammerG „in Vollziehung der Gesetze tätig“, wenn sie ihre Aufgaben mit Mitteln der Hoheitsverwaltung besorgt.

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