ZPO § 528
Das Rechtsmittel gegen einen Beschluß des Gerichtes II. Instanz auf Zurückweisung eines Rekurses ist ein Revisionsrekurs iSd § 528 ZPO, der in allen Fällen des § 528 Abs 2 ZPO jedenfalls unzulässig ist.
OGH, 30.06.1993, 3 Ob 44/93
ZPO § 528
Das Rechtsmittel gegen einen Beschluß des Gerichtes II. Instanz auf Zurückweisung eines Rekurses ist ein Revisionsrekurs iSd § 528 ZPO, der in allen Fällen des § 528 Abs 2 ZPO jedenfalls unzulässig ist.
OGH, 30.06.1993, 3 Ob 44/93