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Beweislast bei Ehrenbeleidigungsklage

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1994, 258 Heft 4 v. 1.4.1994

ABGB § 1330

Eine Ehrenbeleidigung kann auch in einer Tatsachenbehauptung liegen; in diesem Fall steht dem Verletzten das Wahlrecht zu, sich auf § 1330 Abs 1 oder Abs 2 ABGB zu stützen. Beim verschuldensunabhängigen Unterlassungsanspruch nach § 1330 ABGB trifft den Bekl die Beweislast für die Richtigkeit der von ihm verbreiteten Tatsachen.

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