Die Grenze zwischen Delikt und Verletzung eines Schuldverhältnisses scheint klar gezogen zu sein. In einem verhältnismäßig weiten Bereich ist die Zuordnung jedoch umstritten, und es wird Kritik daran geübt, daß zunehmend Delikte den Regeln über Vertragsverletzungen unterworfen werden. Der Autor untersucht, welche Wertungen der Differenzierung zwischen Delikt und Verletzung von Schuldverhältnissen zugrundeliegen. Er bemüht sich ferner aufzuzeigen, daß das Gesetz nur die beiden Kernbereiche geregelt hat, nicht jedoch den breiten Zwischenbereich und diese Regelungslücke durch eine - je nach den Haftungsvoraussetzungen unterschiedliche - Kombination der für die Kernbereiche geltenden Normen zu füllen ist.