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Letaler Ausgang einer Angiographie

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1994, 125 Heft 2 v. 1.2.1994

StGB § 6, StGB § 80

Eine medizinisch vertretbare, wenngleich nachträglich falsifizierte Diagnose zählt zu den Risken des Arztberufes; sie trotz Einhaltung der anerkannten Untersuchungsmethoden (hier: einer risikobehafteten Angiographie) als Sorgfaltswidrigkeit zu verurteilen, würde die Ausübung dieses Berufes schlechthin unmöglich machen; sie kann daher nicht als sozialinadäquat gefährlich beurteilt werden.

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