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Festnahme eines Demonstranten während einer Truppenparade stellt keine Verletzung der Art 5 und 10 EMRK dar

RechtsprechungEuropäischer Gerichtshof für MenschenrechteChristoph GrabenwarterJBL 1994, 104 Heft 2 v. 1.2.1994

Der Vorbehalt Österreichs zu Art 5 EMRK ist gültig; er fällt nicht unter das Verbot des Art 64 Abs 1 EMRK von Vorbehalten allgemeiner Art; durch den Verweis auf das Bundesgesetzblatt wird die genaue Identifizierung der vom Vorbehalt erfaßten Gesetze ermöglicht und das Erfordernis einer „kurzen Inhaltsangabe des betreffenden Gesetzes“ im Art 64 Abs 2 EMRK erfüllt.

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