WEG § 3 Abs 2, WEG § 13 Abs 2, WEG § 26
Aus Anlaß der Teilung eines Wohnungseigentumsobjektes in mehrere selbständige Einheiten kann auch eine Neufestsetzung der Nutzwerte verlangt werden. § 3 Abs 2 WEG zählt die Möglichkeiten einer Um- oder Neuparifizierung nicht taxativ auf. Eine solche Teilung stellt jedoch immer eine Änderung dar, deren Zulässigkeit - auch bei Altobjekten - nach § 13 Abs 2 WEG zu beurteilen ist.