Anhand der Bestandstreitigkeiten behandelt der Verfasser drei Problembereiche bei den einstweiligen Verfügungen: Zuerst wird der derzeit strittigen Frage nachgegangen, ob sich Eilmaßnahmen in jedem Fall inhaltlich im Rahmen des im Prozeß verfolgten Anspruchs halten müssen; entgegen der herrschenden jüngeren Lehre wird diese Anspruchsbindung bejaht. Dann wird dargelegt, inwieweit die außerstreitigen Mietrechtsverfahren durch einstweilige Verfügungen gesichert werden können. Abschließend wird das reiche Fallmaterial zu den in Bestandstreitigkeiten am häufigsten auftauchenden Gefährdungsfällen, insb zu den unwiederbringlichen Schäden und drohenden Gewaltanwendungen, dargestellt.