NZwG § 1 Abs 1 b
Die Zession zwischen Ehegatten ist unter den Rechtsgeschäften des § 1 Abs 1 lit b NZwG nicht aufgezählt. Ihre Formbedürfigkeit ist nach ihrem Rechtsgrund zu beurteilen. Erfolgt sie zur Tilgung einer Schuld, bedarf sie keines Notariatsakts.
OGH, 28.04.1994, 8 Ob 518/94