Die BReg hat einige - darunter auch in Verfassungsrang stehende - Bestimmungen des Staatsvertrags von Wien für „obsolet“ erklärt. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit und Wirksamkeit dieses Aktes werden in der vorliegenden Arbeit näher untersucht; zu diesem Zweck ist es notwendig, auch auf völkerrechtliche Fragen einzugehen.