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Satzungsänderungen bei Sozialversicherungsträgern

RechtsprechungVerwaltungsgerichtshofJBL 1994, 705 Heft 10 v. 1.10.1994

ASVG § 435, ASVG § 455

Sozialversicherungsträger sind ihrer Organisationsstruktur nach als Selbstverwaltungskörper eingerichtet; sie besorgen öffentliche Aufgaben in relativer Unabhängigkeit, dh unter Ausschluß eines Weisungsrechtes staatlicher Behörden. Ihre Satzung hat Verordnungscharakter.

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