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„Amtsführende Stadträte“ (Wien) aus Sicht der vorgetragenen Bedenken nicht verfassungswidrig

RechtsprechungVerfassungsgerichtshofJBl 1993, 577 Heft 9 v. 1.9.1993

B-VG Art 115, B-VG Art 116, B-VG Art 117, B-VG Art 117 Abs 1, B-VG Art 117 Abs 5, B-VG Art 140, Wr Stadtverfassung (WStV)

Zur Zulässigkeit eines Antrages von Landtagsabgeordneten nach Art 140 B-VG.

Der VfGH hat das in der WStV geschaffene System der „amtsführenden Stadträte“ nicht unter allen denkbaren verfassungsrechtlichen Aspekten zu untersuchen; die Prüfungsbefugnis des GH beschränkt sich vielmehr nach stRsp auf die konkret angefochtenen gesetzlichen Vorschriften und die hiezu in der Anfechtungsschrift vorgetragenen verfassungsrechtlichen Bedenken, soweit sie hinlänglich substantiiert dargelegt wurden.

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