vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Warnpflicht des Werkunternehmers und Gehilfenmitverschulden

RechtsprechungOrdentliche GerichteGert IroJBl 1993, 521 Heft 8 v. 1.8.1993

ABGB § 1168a

Die Schadenstragungsregel des § 1168a ABGB ist eine Nachteilszuweisung, die vorrangig auf den typischerweise dem Besteller einerseits und dem Werkunternehmer andererseits beherrschbaren Sphären beruht.

Aus dem speziell in den Regelungen über die Gefahrtragung beim Werkvertrag zum Ausdruck gebrachten Zuordnungsprinzip der jeweils beherrschbaren Sphäre folgt auch eine teleologische Reduktion der scheinbar uneingeschränkt oder gar nicht angeordneten Werkunternehmerhaftung gem § 1168a ABGB iS einer analogen Anwendung des § 1304 ABGB im Falle einer nicht auf mangelndem Fachwissen beruhenden Fehlanweisung des Bestellers.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!