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Austausch von Amalgamplomben als unbedingt notwendige Zahnbehandlung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1993, 467 Heft 7 v. 1.7.1993

ASVG § 133 Abs 2, ASVG § 153 Abs 1, OÖ Gebietskrankenkasse § 34, OÖ Gebietskrankenkasse § 37

Zahnbehandlung nach dem ASVG muß – wie jede Krankenbehandlung – ausreichend und zweckmäßig sein, darf jedoch das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

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