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Voraussetzungen der Ersetzung der Zustimmung der Mutter bei der Inkognitoadoption

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1993, 453 Heft 7 v. 1.7.1993

ABGB § 181 Abs 3, AußStrG § 259

§ 181 Abs 3 ABGB gilt auch für die sog Inkognitoadoption nach § 259 AußStrG.

Die Ersetzung der Zustimmung eines Zustimmungsberechtigten ist eine außerordentliche Maßnahme, die nur in ganz speziell gelagerten Fällen zulässig ist.

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