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Enteignungszweck – Nachträgliche Modifikation durch die Parteien des Enteignungsverfahrens

RechtsprechungVerwaltungsgerichtshofJBl 1993, 410 Heft 6 v. 1.6.1993

StGG Art 5, Staatsvertrag von Wien, EisbEG § 37

Die Verpflichtung zur Rückgängigmachung der Enteignung wegen Nichtverwirklichung des Enteignungszweckes besteht auch außerhalb und zusätzlich zu § 37 EisbEG. Daran ändert auch die Übertragung von im Wege der Enteignung zur Verfügung gestellten deutschen Vermögenswerten auf die Republik Österreich durch den Staatsvertrag von Wien nichts.

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