ABGB § 364, ABGB § 365, ABGB § 366
In Form einer durch Sprengung ausgelösten Lawine abgleitender Schnee, der einen Wald vernichtet, ist iSd § 364 Abs 2 ABGB eine direkte Zuleitung, die das Maß des Ortsüblichen weit überschreitet.
Ein verschuldensunabhängiger Ausgleichsanspruch steht auch dann zu, wenn sich ausreichende Anhaltspunkte für eine Analogie zu § 364a ABGB ergeben. Hiebei ist an die Grundsituation des § 364a ABGB anzuknüpfen, nämlich daß dem Geschädigten ein Abwehrrecht genommen worden ist, das ihm nach dem Inhalt seines Eigentums „an sich“ zugestanden wäre.