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Ausmaß des Kostenersatzes bei nachträglich weggefallenem Rechtsschutzinteresse

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1993, 255 Heft 4 v. 1.4.1993

ZPO § 50 Abs 2

Der nachträgliche Wegfall des Rechtsschutzinteresses führt – wenn das Rechtsmittel sonst begründet wäre – nur zum Ersatz der Kosten dieses (zurückzuweisenden) Rechtsmittels, läßt aber die Kostenaussprüche der Vorinstanzen unberührt.

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