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Bürgschaftsform auch für Garantievertrag – Abgrenzung Bürgschaft/Garantie

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1993, 246 Heft 4 v. 1.4.1993

ABGB § 880a, ABGB § 1346 Abs 2, HGB § 350, HGB § 351

Hat die Interessenlage erkennbar die Sicherung des Begünstigten gegen allfällige Einwendungen aus dem Valutaverhältnis oder sonst eine Verstärkung seiner Rechtsstellung im Vergleich zur Bürgenhaftung zum Ziel, spricht das auch ohne Verwendung des Ausdrucks „Garantie“ für die Annahme einer solchen Haftungserklärung.

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