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Karenzurlaubsgeld als unterhaltsrechtlich bedeutsamer Einkommensbestandteil

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1993, 244 Heft 4 v. 1.4.1993

ABGB § 140 Abs 1, AlVG § 26, AlVG § 27, AlVG § 68 Abs 2

Seit Inkrafttreten der EO-Nov 1991 sind ua Ansprüche auf Karenzurlaubsgeld absolut unpfändbar. Trotz gänzlicher Unpfändbarkeit ist das Karenzurlaubsgeld aber in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen.

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