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Einklagung des die Ausgleichsquote übersteigenden Teils einer Ausgleichsforderung nach rechtskräftiger Ausgleichsbestätigung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1993, 198 Heft 3 v. 1.3.1993

AO § 53, AO § 54, AO § 66

Nach der rechtskräftigen Bestätigung des Ausgleiches kann der die Ausgleichsquote über-steigende Teil einer Ausgleichsforderung nur mehr dann urteilsmäßig zuerkannt werden, wenn die Voraussetzungen für das Wiederaufleben der Ausgleichsforderung (§ 53 Abs 4 AO) verwirklicht sind (Judikaturänderung).

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