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Feststellungsklage bezüglich verschuldensunabhängiger Ansprüche nach § 364b ABGB

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1993, 191 Heft 3 v. 1.3.1993

ABGB § 364, ABGB § 365, ABGB § 366, ABGB § 1489, ZPO § 228

Auch nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche können Gegenstand einer Feststellungsklage sein. Ein Feststellungsinteresse besteht schon dann, wenn das schädigende Ereignis einen künftigen Schadenseintritt verursachen kann; ein Schaden braucht bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung I. Instanz nicht eingetreten zu sein.

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