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Besitzauflassung – Voraussetzungen gutgläubigen Eigentumserwerbs

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1993, 183 Heft 3 v. 1.3.1993

ABGB § 367, ABGB § 428, HGB § 366

Im Fall der Besitzauflassung überträgt die Einigung (der unbedingte Abschluß des Verfügungsgeschäftes) das Recht; das Ergebnis ist jenes der körperlichen Übergabe. Steht der Übertragungswille des Veräußerers außer Zweifel, dann hat er seine Erklärung auf eine „erweisliche“ Art iSd § 428 ABGB abgegeben.

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