vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vorvertragliche Anzeigepflichten beim Versicherungsvertrag

RechtsprechungOrdentliche GerichteMartin SchauerJBl 1993, 50 Heft 1 v. 1.1.1993

VersVG § 16 Abs 1, VersVG § 20, VersVG § 21

In der Unfallversicherung ist nicht nur die Ausübung eines gefährlichen Berufes anzuzeigen, sondern im Hinblick auf die Leistung eines Taggeldes, das sich nach der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit des Versicherungsnehmers in dem angegebenen Beruf richtet, auch die Tatsache, ob der Versicherungsnehmer den Beruf noch ausübt oder bereits Pensionist ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!