Das seit 1.1.1989 in Österreich geltende UN-Kaufrecht ist für die heimischen Juristen aufgrund des österr Fernbleibens vom Haager Kaufrecht völliges Neuland und stellt sie vor schwierige Probleme: Wann kommt das UNKÜ zur Anwendung? Wie kann das UNKÜ abbedungen werden? Soll man das tun? Was ist bei der Vertragsgestaltung unter dem Regime des UNKÜ zu beachten? Der nachstehende Beitrag soll dazu Anregungen aus der Sicht eines Spezialisten des internationalen Kaufrechts geben.