I.
1. Die Gestaltung der Entscheidungssammlung hat im Jahr 1989 eine Bereicherung erfahren, die den Zugang zur Judikatur für den Benutzer, der rechtsquellen-spezifische Auskunft sucht, beträchtlich erleichtert. Den beiden Halbbänden1) ist jeweils ein „Normenregister“ angeschlossen, das auf der vom Evidenzbüro des Gerichtshofes betreuten Paragraphenkartei beruht. Die Verzeichnisse sind breit aufgeschlüsselt und, wie Stichproben zeigen, sehr sorgsam gearbeitet.