B-VG Art 10 Abs 1 Z 10, B-VG Art 15 Abs 1, bgld NaturschutzG 1961
Die durch den Kompetenztatbestand des Art 10 Abs 1 Z 10 B-VG erfaßte Sachmaterie „Starkstromwegerecht, soweit sich die Leitungsanlage auf zwei oder mehrere Länder erstreckt“ umfaßt nicht auch die (umfassende) Berücksichtigung von allgemein unter dem Aspekt des Naturschutzes angeführten Gesichtspunkten.