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Kompetenztatbestand „Starkstromwegerecht, soweit ...“ (Art 10 Abs 1 Z 10 B-VG) umfaßt nicht Aspekte des Naturschutzes

RechtsprechungVerwaltungsgerichtshofJBl 1993, 807 Heft 12 v. 1.12.1993

B-VG Art 10 Abs 1 Z 10, B-VG Art 15 Abs 1, bgld NaturschutzG 1961

Die durch den Kompetenztatbestand des Art 10 Abs 1 Z 10 B-VG erfaßte Sachmaterie „Starkstromwegerecht, soweit sich die Leitungsanlage auf zwei oder mehrere Länder erstreckt“ umfaßt nicht auch die (umfassende) Berücksichtigung von allgemein unter dem Aspekt des Naturschutzes angeführten Gesichtspunkten.

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