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Soll „Freiheit der Meinungsäußerung“ auch sittenwidrige Herabsetzung rechtfertigen?

KorrespondenzRA Dr. Hans PfersmannJBl 1993, 744 Heft 11 v. 1.11.1993

In seiner Anmerkung zu OGH JBl 1993, 330 (Webpelz-Tierschutzorganisation) kritisiert Berka (335 FN 7) meine zustimmenden Anmerkung zu OGH JBl 1991, 390 (Zahnprothetiker) und schreibt: „Anders als Pfersmann will ich aber nicht glauben, daß derjenige, der sich ’nun auch in Zivilsachen‘ auf seine Grundrechte beruft, mit der MRK ’Schindluder‘ treibt (JBl 1991, 392)“.

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