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Einbringung von Rechtsmitteln durch Telefax

RechtsprechungOrdentliche GerichteEdwin GitschthalerJBl 1993, 732 Heft 11 v. 1.11.1993

AußStrG § 11, GOG § 89 Abs 3, Geo § 60 Abs 1

Die Übermittlung eines Rechtsmittels im Wege der Telekopie (Telefax) an das Erstgericht am letzten Tag der Frist und auch nach dem Ende der Amtsstunden ist zulässig und fristenwahrend. – Dies gilt auch im Verfahren außer Streitsachen.

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