AußStrG § 11, GOG § 89 Abs 3, Geo § 60 Abs 1
Die Übermittlung eines Rechtsmittels im Wege der Telekopie (Telefax) an das Erstgericht am letzten Tag der Frist und auch nach dem Ende der Amtsstunden ist zulässig und fristenwahrend. – Dies gilt auch im Verfahren außer Streitsachen.