ABGB § 1293
Der Zinsenvorteil wegen späterer Steuerpflicht bezüglich veruntreuter Beträge ist dem Schädiger nicht als Vorteil anzurechnen.
OGH, 21.01.1993, 2 Ob 554/92
ABGB § 1293
Der Zinsenvorteil wegen späterer Steuerpflicht bezüglich veruntreuter Beträge ist dem Schädiger nicht als Vorteil anzurechnen.
OGH, 21.01.1993, 2 Ob 554/92