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Prozeßfähigkeit eines mündigen Minderjährigen

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1992, 608 Heft 9 v. 1.9.1992

ABGB § 152, ABGB § 273 Abs 3 Z 3, SachwalterG Art X Abs 1 Z 3 idF BGBl 1983/136

Da die Prozeßfähigkeit nichts anderes als die prozessuale Handlungsfähigkeit ist, sind mündige Minderjährige auch bezüglich des Einkommens aus ihrem Erwerb, soweit dadurch nicht die Befriedigung ihrer Lebensbedürfnisse gefährdet ist, prozeßfähig.

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