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Privatrechtlicher Bereicherungsanspruch zwischen Hoheitsträgern

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1992, 596 Heft 9 v. 1.9.1992

JN § 1, ABGB § 1435

Bereicherungsansprüche gehören dann nicht auf den Rechtsweg, wenn das zugrundeliegende Rechtsverhältnis als öffentlich-rechtliches zu qualifizieren ist, weil ein Teil als Träger hoheitlicher Gewalt auftrat. Das gilt auch im Verhältnis zwischen Hoheitsträgern.

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