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Flugrettung im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung – Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Ausschluß immateriellen Schadens nach dem LuftVG

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1992, 529 Heft 8 v. 1.8.1992

AHG § 1, WGN 1989 Art XXII Z 1, LuftVG § 22

Durch Art XXII Z 1 WGN 1989 ist dem § 1 AHG ein Abs 3 angefügt worden, wonach mit dem in § 1 Abs 1 AHG genannten Rechtsträger auch derjenige zur ungeteilten Hand haftet, als dessen Organ die handelnde Person gewählt, ernannt oder sonstwie bestellt worden ist.

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