WG Art 17, ABGB § 1293, ABGB § 1294, ABGB § 1295
Art 17 WG steht der Erhebung von Einwendungen aus den gegenüber dem Wechselinhaber unmittelbar bestehenden Rechtsbeziehungen des Wechselschuldners keinesfalls entgegen.
WG Art 17, ABGB § 1293, ABGB § 1294, ABGB § 1295
Art 17 WG steht der Erhebung von Einwendungen aus den gegenüber dem Wechselinhaber unmittelbar bestehenden Rechtsbeziehungen des Wechselschuldners keinesfalls entgegen.