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Arzthaftung – Konkurrenz von Behandlungsfehler mit Zufall

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1992, 522 Heft 8 v. 1.8.1992

ABGB § 1311, ABGB § 1325

Zwischen einem Behandlungsfehler und einem Zufall besteht keine Konkurrenz, wenn durch Außerachtlassung der medizinisch gebotenen Sorgfalt bei der Versorgung eines Oberarmdrehbruchs und einer verschmutzten Schürfwunde eine Tetanus- und Gasbrandinfektion letztlich zur Amputation des Armes führt.

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