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Zubehör zu Betriebsliegenschaft – Verlust der Zubehöreigenschaft im Zweifel erst bei realer Entfernung

RechtsprechungOrdentliche GerichteChristian HolznerJBl 1992, 515 Heft 8 v. 1.8.1992

EO § 252 Abs 1, ABGB § 294, ABGB § 295, ABGB § 296

Ist eine Liegenschaft ausschließlich oder überwiegend dem Betrieb eines Unternehmens gewidmet, dann gilt auch das auf der Liegenschaft befindliche Zubehör des Unternehmens als Zubehör der Liegenschaft. Das trifft nur dann nicht zu, wenn das Unternehmen auf fremdem Grund betrieben wird.

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